Dass Abgaben der Spielbanken einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention leisten, ist vielen nicht bewusst – doch wie genau funktioniert das eigentlich?
Inhaltsverzeichnis
Abgaben der Spielbanken
Spielbanken in der Schweiz sind verpflichtet, Abgaben auf ihre Bruttospielerträge zu leisten. Diese Abgaben betragen oft zwischen 20 und 40 Prozent, je nach Kanton. So generiert beispielsweise die Spielbank Zürich jährlich über 40 Millionen Franken aus diesen Abgaben. Die Einnahmen stammen direkt aus den Gewinnen der Casinos, was bedeutet, dass je mehr gespielt wird, desto höher die Mittel für Suchtprävention sind. Allerdings gibt es Kritik: Einige Kantone setzen unterschiedliche Sätze an, was zu regionalen Ungleichheiten führt. Zudem fehlt es an Transparenz, wie genau die Abgaben berechnet werden.

Zweckgebundene Mittel
Die eingenommenen Abgaben sind zweckgebunden und fließen gezielt in die Suchtprävention und -bekämpfung. Diese Mittel werden nicht in den allgemeinen Haushalt aufgenommen, sondern separat verwaltet. So finanziert zum Beispiel die Webseite vincispincasino.ch/ Informationskampagnen und Beratungsangebote. Zweckgebundene Mittel ermöglichen es, Projekte gezielt zu fördern und nachhaltige Programme aufzubauen. Dennoch ist die Höhe der Mittel oft von der Spielaktivität abhängig, was zu Schwankungen bei der langfristigen Planung führen kann.
Verteilung an die Kantone
Die Verteilung der Abgaben an die Kantone folgt klaren gesetzlichen Grundlagen, die im BELEX Schweiz geregelt sind. Jeder Kanton erhält einen Anteil, der sich nach der Anzahl der Spielbanken und deren Einnahmen richtet. Kantone mit mehreren Casinos wie Genf oder Basel profitieren entsprechend mehr. Aber: Die Unterschiede in der Verteilung führen teilweise zu Kritik, da kleinere Kantone mit weniger Spielbanken weniger Mittel erhalten, obwohl der Bedarf an Suchtprävention ähnlich hoch sein kann. Die Kantone sind dann selbst verantwortlich für die Verwendung der Mittel, was zu unterschiedlichen Standards führt.

Programme der Suchtprävention
Mit den zugewiesenen Mitteln werden diverse Programme umgesetzt, die von Aufklärungskampagnen bis zu direkten Beratungsangeboten reichen. So unterstützt etwa ein Projekt, das Sie auf ihre Seite besuchen können, Betroffene und ihre Angehörigen mit niedrigschwelligen Hilfen. Zusätzlich fördern die Mittel Schulungen für Fachkräfte und Forschung zur Spielsucht. Die Herausforderung besteht darin, dass einige Programme regional sehr unterschiedlich sind – in manchen Kantonen fehlen spezialisierte Angebote komplett.
| Kriterium | Spielbanken Zürich | Spielbanken Genf | Spielbanken Basel |
|---|---|---|---|
| Abgabensatz | 30% | 25% | 35% |
| Jährliche Einnahmen (CHF) | 40 Mio. | 28 Mio. | 22 Mio. |
| Anteil für Prävention | 100% | 100% | 100% |
| Programme finanziert | 8 | 6 | 5 |
| Beratungsstellen | 4 | 3 | 2 |
Wirkung der Finanzierung
Die Finanzierung durch Abgaben zeigt durchaus Wirkung: Kantone mit höherer Mittelzuteilung verzeichnen tendenziell mehr erfolgreiche Interventionen gegen Spielsucht. Dennoch ist die Wirksamkeit schwer messbar, da viele Betroffene erst spät Hilfe suchen. Ein konkretes Beispiel ist der Kanton Zürich, der mit seinen 4 spezialisierten Beratungsstellen jährlich rund 1.200 Klienten erreicht. Aber die Kritik bleibt: Die Abhängigkeit der Mittel von den Spielbankgewinnen kann zu Interessenskonflikten führen. Je mehr gespielt wird, desto mehr Geld fließt – das kann die Präventionsbemühungen untergraben. Deshalb fordern Experten eine stabilere, unabhängigere Finanzierung. Für Sie als Betroffener oder Angehöriger heißt das: Informieren Sie sich gut über lokale Angebote, denn die Qualität variiert stark.
